Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Mieten der Mietobjekte, insbesondere Hüpfburgen, die über www.Partyverleih-Leipzig.de durch den Vermieter Sino Euro Lead UG (haftungsbeschränkt) angeboten werden.

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Mietaufträge eines jeden Mieters bei der Sino Euro Lead UG (haftungsbeschränkt), die im Zusammenhang mit dem Mieten eines Mietobjektes stehen. Mietobjekte sind hierbei alle vom Vermieter zur Miete angebotenen Objekte, wie Hüpfburgen, andere aufblasbare Spiele, sowie Zelte, Grills und Möbel. Diese AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Sino Euro Lead UG (haftungsbeschränkt) als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch den Vermieter Sino Euro Lead UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Mietvertrags sind die im Mietkatalog aufgelistete Mietobjekte inklusive Zubehör. Aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung geht der Veranstaltungstag, Ort, die Veranstaltungsdauer sowie anfallende Kosten und ggf. Sonderleistungen hervor. Der Vermieter behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Hüpfburg gegebenenfalls durch eine andere Hüpfburg zu ersetzen, sofern dies dem Mieter zumutbar ist.

3. Reservierung/Buchung und Vertragsabschluss

Eine Buchung über das online Buchungsformular gilt als verbindlich. Erfolgt die Auftragserteilung des Mieters telefonisch oder per E-Mail bedarf es zur Rechtswirksamkeit eine schriftliche Bestätigung. Diese kann auch per E-Mail oder Fax erfolgen. Mündliche Absprachen gelten als nicht erfolgt, es sei denn, sie werden schriftlich (auch per Mail oder Fax) bestätigt.

4. Miete und Zahlungsbedingungen

Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gilt Folgendes:

4.1. Die Mietgebühr ist in der Buchungsübersicht ausgeschrieben.

4.2. Die auf der Webseite ausgewiesenen Mietpreise sind Grundpreise zur Selbstabholung der Mietobjekte pro Tag. Die ausgewiesenen Grundpreise gelten an Feiertagen, und dem Tag der Schuleinführung nicht.

4.3. Die Miete kann in folgenden Wegen bezahlt werden:

4.3.1. Überweisung (Vorkasse)

Inhaber: Sino Euro Lead UG (haftungsbeschränkt)
IBAN: DE52 1001 0123 8485 9885 42
BIC/SWIFT: QNTODEB2XXX
BIC/SWIFT unserer Korrespondenzbank: TRWIBEB3XXX
Adresse des Kontoinhabers: Gogolstraße 8, 04357 Leipzig, DE

4.3.2. Barzahlung bei Abholung oder Anlieferung.

4.4. Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann der Vermieter wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Mieters vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern.

4.5. Soweit die Nichtabholung vom Mieter zu vertreten ist, erfolgt keine Erstattung des Rechnungsbetrages, insofern zählt auch die Nichtnutzung wegen schlechtem Wetter zum Verantwortungsbereich der Mieter – siehe Nr.6.

5. Rücktritt des Vermieters

In folgenden Fällen ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

  • Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung,
  • Ungeeigneter Veranstaltungsort
  • Veranstaltungsort weiter als 15 KM entfernt
  • Nicht akzeptierte AGB
  • Buchungsdatum liegt nicht in den nächsten 12 Monaten

6. Rücktritt des Mieters

6.1. Tritt der Mieter bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstag in schriftlicher Form (auch per E-Mail) von der Buchung und dem damit entstandenen Vertrag zurück, kann der Vermieter eine Stornogebühr von 30 EUR zu erheben.

6.2. Bei einem Rücktritt von weniger als zehn Tagen bis zum Mietbeginn, (der Miettag selbst zählt bei der Berechnung nicht mit) ist der Mieter verpflichtet 50 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen.

7. Übernahme durch den Mieter

Ungeachtet der Verantwortung der Sino Euro Lead UG (haftungsbeschränkt) ist der Mieter verpflichtet

  • die Hüpfburg bei der Übergabe auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen,
  • die Bestückung auf Vollständigkeit zu prüfen und
  • den vereinbarten Termin zur Übernahme unbedingt einzuhalten.

8. Gebrauch/Betreuung/Beschädigungen/Diebstahl:

8.1. Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich,

  • die Hüpfburg samt Bestückung pfleglich zu behandeln,
  • die maximale Benutzung durch Personen der entsprechenden Altersgruppen nicht zu überschreiten,
  • die Hüpfburg nicht mit Schuhen zu betreten,
  • keinerlei Materialien (beinhaltet auch Brillen) oder Speisen / Getränke mit auf die Hüpfburg zu nehmen,
  • von der Hüpfburg keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch zu machen,
  • die Hüpfburg vor Nässe zu schützen.

Ferner ist der Mieter ohne schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die Hüpfburg oder andere Mietgegenstände, Dritten zum Gebrauch zu überlassen.

8.2 Betreuung

Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Hüpfburg permanent durch mindestens eine volljährige, befähigte, nicht alkoholisierte oder unter Drogen/Medikamenteneinfluss stehenden Person beaufsichtigt werden muss. Die Aufsichtsperson muss durch den Mieter gestellt werden. Der Mieter haftet für eventuelle Personenschäden.

8.3. Beschädigungen

Bei Beschädigungen an der Hüpfburg hat der Mieter umgehend, spätestens bei Rückgabe, den Vermieter zu informieren. Ist die Beschädigung so stark, dass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, ist der Betrieb sofort einzustellen. Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Gegenstände gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung, auch soweit dies auf Zufall beruht, auf seine Kosten zu versichern bzw. für die Wiederherstellungskosten/Neuanschaffung bei Diebstahl aufzukommen, und zwar ab Übernahme des Vermieters bis zur Rückgabe an den Vermieter. Dieses gilt besonders für Schäden an den Mietgeräten und sonstigem Material, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen können. Eventuelle notwendige Reinigungen, Reparaturen oder Neubeschaffungen können dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Sofern wir das Mietobjekt bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüft haben, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind, spätestens jedoch bis zur nächsten Vermietung.

9. Ausfall/Defekt/Mangel des Mietartikels

Sollten Sie einen Defekt an unserem Mietartikel bzw. Zubehör feststellen, so müssen wir diesen vor Veranstaltungsbeginn gemeldet bekommen. Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte können wir nicht mehr akzeptieren. Die Mietgeräte sind nicht bei starker Feuchtigkeit, Regen und/oder starkem Wind zu nutzen. Alle Mietartikel werden von uns regelmäßig gewartet und zeitnah (spätestens bis zur nächsten Vermietung) nach Rückgabe auf Funktion überprüft. Bei Rückgabe der Mietartikel müssen diese sich in einem mangelfreien, sauberen Zustand befinden. Bei Beschädigungen oder Verlust des Mietartikels werden die Reparaturkosten bzw. bei wirtschaftlichem Totalschaden oder Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Der Vermieter ist berechtigt, binnen 7 Werktagen nach Rückgabe den Mieter für Schäden haftbar zu machen, für die der Auftraggeber verantwortlich ist. Werden Geräte stark verschmutzt oder nass zurückgegeben, so ist ein Reinigungsaufwand von mindestens 100 Euro zu entrichten. Dieser Betrag ist bei Rückgabe in bar fällig. Verschmutzungen, die einen größeren Aufwand erfordern, werden nach Nr.8.3 geregelt.

10. Rückgabe der Hüpfburg

10.1 Die Hüpfburg ist in ordnungsgemäßem und insbesondere sauberem Zustand zurückzugeben. Die Hüpfburg darf nicht feucht oder nass eingeräumt werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

10.2 Die vereinbarten Rückgabetermine sind unbedingt einzuhalten. Erfolgt die Rückgabe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so werden für jeden weiteren angefangenen Tag die Mietkosten in voller Höhe ohne Abzug von Rabatt fällig.

11. Haftung/Gewährleistung

11.1 Für die Verkehrssicherheit bis zur Übergabe an den Auftraggeber ist der Vermieter verantwortlich.

11.2 Die Gefahrentragung geht für den gesamten Mietzeitraum, ab der Übernahme der Mietobjekte bis zur Rückgabe, auf die den Mieter über. Das heißt, der Mieter ist nach der Übernahme des Mietgegenstandes für alle übergebenen Artikel in vollem Umfang verantwortlich. Der Mieter haftet für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg und seines Inventars ergeben.

11.3 Der Vermieter tritt im Falle einer zu späten Rückgabe oder Beschädigung durch den Vormieter nicht für eine Ersatzbeschaffung oder Ausfallgebühr ein. Die überwiesene Miete wird in diesem Fall erstattet.

11.4 Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das nicht richtige Funktionieren des Mietartikels entstehen. In diesem Fall wird der Mietbetrag rückerstattet.

11.5 Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, es sei denn die Verpflichtung des Absatzes 1 wird nicht erfüllt.

12. Sonstige Pflichten

Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV-Abnahme vor Ort trägt der Mieter diese Mehrkosten.

13. Datenschutz

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

Ihre Rechte: Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an unser Team via E-Mail info@partyverleih-leipzig.de

14. Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Lagerort der Hüpfburg in Leipzig. Gerichtsstand ist ebenfalls in Leipzig.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmung(en) dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die im Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.